sabato 4 gennaio 2014

Der Aufruf der Glienicker Gruppe AUFBRUCH IN DIE EURO-UNION


Der Aufruf der Glienicker Gruppe

AUFBRUCH IN DIE EURO-UNION (17.10.2013)

Schematische Kurzfassung
erstellt von Volta La Carta!! e. V.

Analyse und Ausgangsthesen

Die Wirtschaftskrise der Eurozone ist nicht vorbei. Bis heute wurden keine nachhaltigen, strukturellen Maßnahmen ergriffen. Es ist damit zu rechnen, dass alle drei Krisenstränge sich wieder verstärken:
a) die Bankenkrise
b) die Staatsschuldenkrise
c) die Wettbewerbsfähigkeitskrise
Die Zeit ist schon lange reif für strukturelle Reformen, ohne Aufschub!


Das Prinzip der Eigenverantwortung der Krisenstaaten ist richtig. Krisenstaaten können nicht automatisch auf Beistand rechnen (No-Bailout). Es gibt jedoch in manchen Fällen zu große Kollateralschäden. Wir können uns solche nicht mehr leisten. Die Euro-Zone kann erst stabil sein, wenn sie solche Kollateralschäden verhindert – durch mehr Integration und bessere Schutzmechanismen für den Fall von Konjunkturschocks und Liquiditätskrisen einzelner Mitgliedstaaten.

Die EU hat die Aufgabe, gemeinsam öffentliche Güter bereitzustellen die jeder für sich alleine nicht bereitstellen könnte. In historischer Reihenfolge waren dies die Sicherung des Friedens, der Schutz der Außengrenzen, humanitärer Umgang mit Asylsuchenden, der Binnenmarkt und der Schutz der Umwelt. Und schließlich stellt die EURO-Zone die gemeinsame stabile Währung Euro bereit.

Die Grenze der Eigenverantwortung der EU-Mitgliedsstaaten ist dort erreicht, wo die Bereitstellung dieser öffentlichen Güter gefährdet ist. Sie ist auch erreicht, wo elementare Lebenschancen einer ganzen Generation bedroht sind. In solch einer Situation muss die Solidarität zwischen allen Unionsbürgern greifen.



MASSNAHMEN


1) BANKENUNION: BANKENFONDS und neue gemeinsame Bankenaufsicht
Die gemeinsame Bankenaufsicht muss die solide Kapitalausstattung des Bankensektors sicher stellen. Dafür müssen zunächst gemeinsame Maßnahmen zur Bankenrestrukturierung und –abwicklung vereinbart werden. Die Gläubigerkette muss durchgesetzt werden: Aktionäre, nachrangige Anleihegläubiger, vorrangige Gläubiger und zuletzt der von den Banken selbst finanzierte EU-Bankenfonds. Erst danach springt die EU ein.
Die im Frühjahr 2014 geplanten Stresstests der Banken können nur funktionieren, wenn die Frage der Bankenabwicklung zuvor gelöst ist.

2) EUROPÄISCHER WÄHRUNGSFONDS
(kontrollierte Transferelemente zwischen den Mitgliedsstaaten)
Der jetzige ESM muss zu einem dauerhaften Europäischen Währungsfond ausgebaut werden,
a) um Liquiditätskrisen zu verhindern und damit, dass ein Staat abrupt den Zugang zum Kapitalmarkt verliert,
b) um die fiskalischen Konsequenzen eines dramatischen Konjunktureinbruchs abzufedern.

Es ist nicht realistisch, zu glauben, die Währungsunion könne ohne kontrollierte Transfers von den wirtschaftlich stärkeren zu den wirtschaftlich schwächeren Ländern stabil sein. Es kann erforderlich werden, Reform- und Sparprogramme für einzelne Staaten zeitlich zu stecken.

3) GEMEINSAME ARBEITSLOSENVERSICHERUNG (die die nationalen Systeme ergänzt)

a) um zu verhindern, dass die Arbeitslosigkeit chronisch wird,
b) um starken Rezessionen entgegenzuwirken,
c) um Europa ein konkretes Gesicht zu geben.

Natürlich müssen gemeinsame Standards für den Arbeitsmarkt geschaffen werden, die sich alle Staaten zu akzeptieren verpflichten ein Anreiz verschleppte Reformen umzusetzen. Somit würde die Integration des europäischen Arbeitsmarktes vorangetrieben. Und somit wären die Beschäftigten im Falle einer Wirtschaftskrise nach gemeinsamen Standards geschützt.

4) Verbesserung der Kreditbedingungen, auch für öffentliche Investitionen und VERBESSERUNG der Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt
Bemerkung: Auch Deutschland sollte die Niedrigzinsphase nutzen um in Infrastrukturen zu investieren. Dies wäre ein Wachstumsimpuls für Deutschland und den Rest Europas.


5) KONTROLL-, Durchsetzungs- und SANKTIONSMECHANISMEN der rechtsstatlichen VerfassungsstandardS
Es ist widersinnig, dass die EU-Beitrittsstaaten vor dem Beitritt aufwändig auf ihre demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassungsstandards überprüft werden und nach dem Beitritt keine Instrumente vorgesehen sind, ihre Anwendung durchzusetzen. Damit alle Bürger sich als Teil eines gemeinsamen Projektes fühlen, das auf konkreten ethischen und demokratischen Werten basiert, ist es wichtig, seine Erfolge, seine Wirkungskraft und seine einheitliche Umsetzung zu zeigen.


6 ) EURO-Vertrag zur Integration im Euro-Raum (als Lehre aus den Erfahrungen der Eurokrise ).
Es ist an der Zeit, über einen neuen EURO-VERTRAG nachzudenken. Nur so könnten wir die fast paradoxe Situation hinter uns lassen, die wir zu gut kennen, in der man sich ständig fragt, ob die neuen Euro-Maßnahmen oder die neuen europäischen Institutionen mit den nationalen Verfassungen kompatibel sind.
Das Prozedere muss umgekehrt werden. In einem Vertrag sollte man neue Abkommen beschließen und einverständlich vereinbaren, mit welchen Mitteln und mit welchen Regeln Europa auszustatten ist.

7 ) EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSREGIERUNG
Die Praxis der Treffen unter Regierungschefs, die wir seit Jahrzehnten kennen, ist eindeutig gescheitert. Die jetzige Krise hat diesen Sachverhalt deutlich gemacht.
Deshalb ist eine EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSREGIERUNG dringend notwendig, eine Institution, die auf mehreren Fronten rasch zu handeln vermag, die z.B. Reformpakete für Krisenländer schnürt oder Banken schließt oder neue öffentliche Güter unkompliziert zur Verfügung stellt. Selbst ein gewisses Einmischungsrecht in die Haushalte der einzelnen Staaten müsste sie haben.
Um handlungsfähig zu sein, muss die europäische Wirtschaftsregierung über ein Budget verfügen können, mit dem z.B. ein Fonds zur Ankurbelung der Wirtschaft finanzierbar wird. Ein Vorschlag ist, dass jeder Mitgliedsstaat 0,5% des eigenen BIPs zur Verfügung stellt.
Die europäische Wirtschaftsregierung sollte vom europäischen Parlament gewählt und kontrolliert werden (ein anderes Modell könnte so aussehen: Die Regierungsmitglieder würden aus den Nationalparlamente stammen).

8 ) GEMEINSAME AUSSEN– UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Man sollte nicht länger warten, auch auf diesem Gebiet fortzuschreiten. Europa sollte nicht tatenlos zuschauen, wie die Machtverhältnisse zwischen den Großmächten neu definiert werden und wie der russische und chinesische Einfluss wachsen, während der amerikanische abnimmt.
Die EU sollte einen eigenen Vertreter im Internationalen Währungsfonds und bei der Weltbank haben, später auch in der UNO.
Die Verteidigungspolitik sollte die Integration der verschiedenen Armeen einplanen, um sie effizienter zu machen und um beträchtliche Einsparungen zu erreichen. So könnten Ressourcen für andere Zwecken frei werden. Die europäische Union muss alles im allen unbedingt attraktiver werden, sodass auch Großbritannien sich den Herausforderungen stellt und sich für gemeinsame Projekte engagiert.


Volta La Carta!! e. V.

http://voltalacartaheidelberg.blogspot.de/

Heidelberg, den 19. 12. 2013

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